Dokumentation und Verwaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Digi­ta­li­sie­rung im Aufschwung — Einbin­dung der eAU in die K&P‑Programme

Krammer und Partner, Aktuelles, Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Digi­ta­li­sie­rung des Perso­nal­we­sens im Gesund­heits­sek­tor ist im vollen Gange. Schon allein bei der Über­mitt­lung von Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen (AU) wird bei tech­ni­schem Fort­schritt unver­kenn­bar, dass die “Gelben Scheine” aus Papier nicht mehr der Zeit entspre­chen. Seit dem 01. Oktober 2021 erfolgt die digi­tale Über­mitt­lung der AU-Beschei­ni­gun­gen von den Ärzten zu den Krankenkassen.
Arbeit­ge­ber werden ab dem 01. Januar 2023 die Arbeits­un­fä­hig­keit eines Ange­stell­ten nur noch in Form der elek­tro­ni­schen Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU) bei den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen abrufen können.

Für K&P steht fest, dass es ein ganz­heit­li­ches Verfah­ren für eine sichere und schnelle Zustel­lung der AU in digi­ta­ler Form geben muss. Über die K&P‑Programme werden sowohl unsere Kunden als auch ihre Mitar­bei­ten­den die eAU lücken­los verwal­ten und doku­men­tie­ren können.

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