Dokumentation und Verwaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Digitalisierung im Aufschwung — Einbindung der eAU in die K&P‑Programme

Die Digitalisierung des Personalwesens im Gesundheitssektor ist im vollen Gange. Schon allein bei der Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) wird bei technischem Fortschritt unverkennbar, dass die “Gelben Scheine” aus Papier nicht mehr der Zeit entsprechen. Seit dem 01. Oktober 2021 erfolgt die digitale Übermittlung der AU-Bescheinigungen von den Ärzten zu den Krankenkassen.
Arbeitgeber werden ab dem 01. Januar 2023 die Arbeitsunfähigkeit eines Angestellten nur noch in Form der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen können.
Für K&P steht fest, dass es ein ganzheitliches Verfahren für eine sichere und schnelle Zustellung der AU in digitaler Form geben muss. Über die K&P‑Programme werden sowohl unsere Kunden als auch ihre Mitarbeitenden die eAU lückenlos verwalten und dokumentieren können.