Mit viel Enga­ge­ment beschäf­tigte sich K&P im Jahr 2022 mit dem eAU-Prozess, um zum offi­zi­el­len Start am 01. Januar 2023 seinen Kunden ein ganz­heit­li­ches Verfah­ren zur Verfü­gung stellen zu können. Um eine lücken­lose Verwal­tung und Doku­men­ta­tion der elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU) zu ermög­li­chen, ist der gesamte Prozess in die K&P‑Programme inte­griert. Die ITSG zerti­fi­zierte über ein aufwän­di­ges Akkre­di­tie­rungs­ver­fah­ren und eine System­prü­fung Ende 2022 die Neuent­wick­lun­gen von K&P für den eAU-Prozess.