KHANR-VZ-Umsetzung für Kliniken

Compli­ance­si­cher und prozessoptimiert.

Krammer und Partner, KHANR-VZ-Umsetzung, Aktuelles

Der GKV-Spit­zen­ver­band und die Deut­sche Kran­ken­haus­ge­sell­schaft (DKG) sind vom Gesetz­ge­ber beauf­tragt, ein bundes­wei­tes Verzeich­nis aller in den nach § 108 SGB V zuge­las­se­nen Kran­ken­häu­sern und ihren Ambu­lan­zen tätigen Ärzte einzu­rich­ten und zu betreiben.

Das KHANR-VZ hat ab dem 01.07.2020 alle in den Kran­ken­häu­sern und ihren Ambu­lan­zen tätigen Ärzte voll­stän­dig zu enthalten.

Die konforme Daten­auf­be­rei­tung für die Kommu­ni­ka­tion mit dem Über­mitt­lungs­por­tal steht Perso­nal-Office-Nutzern zur Verfü­gung und ermög­licht daher eine ökono­mi­sche und sichere Steue­rung des Prozesses.

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