KHANR-VZ-Umsetzung für Kliniken
Compliancesicher und prozessoptimiert.

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sind vom Gesetzgeber beauftragt, ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte einzurichten und zu betreiben.
Das KHANR-VZ hat ab dem 01.07.2020 alle in den Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte vollständig zu enthalten.
Die konforme Datenaufbereitung für die Kommunikation mit dem Übermittlungsportal steht Personal-Office-Nutzern zur Verfügung und ermöglicht daher eine ökonomische und sichere Steuerung des Prozesses.