Krankenhausentgeltgesetz
(KHEntgG)

Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) ist ein Gesetz, welches die Finanzierung und Vergütung für Krankenhausleistungen rechtlich regelt.
Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) ist ein Gesetz, welches die Finanzierung und Vergütung für Krankenhausleistungen rechtlich regelt.

Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und seine Umsetzung mit Krammer & Partner in Personal-Office.
Was ist das KHEntgG?
Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) ist ein Gesetz, welches die Finanzierung und Vergütung für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen rechtlich regelt. Es bildet die Grundlage für die Abrechnung der von Krankenhäusern erbrachten Leistungen gegenüber den Krankenkassen. Das bereits 2002 eingeführte Gesetz wurde mehrfach aktualisiert und ergänzt, unter anderem durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz. Aufgrund des Krankenhaustransparenzgesetzes stehen auch dieses Jahr weitere Änderungen an.

Anwendungsbereiche:
Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle öffentlichen und privaten DRG-Krankenhäuser (Diagnosis Related Groups) in Deutschland und regelt die Vergütung von stationären sowie teilstationären und ambulanten Leistungen. Zusätzlich greift hier auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

Was hat sich geändert?
Mit dem Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) wurde die quartalsweise Datenübermittlungsverpflichtung zu ärztlichem Personal § 21 Abs. 7 KHEntgG aufgenommen.
Erstmalig sind die Daten für das zweite Quartal 2024 bis zum 15.07.2024 zu liefern.

Das KHEntgG und seine Umsetzung in Personal-Office:
Wir haben erfreuliche Nachrichten für Sie. Unsere Software für Personalmanagement Personal-Office ist mit dem zuletzt ausgelieferten ServicePack (Version 7.6.2 SP1) gerüstet, die aktuellen Regelungen für das ärztliche Personal abzubilden. Hiermit werden die zusätzlich notwendigen Programmerweiterungen und anpassungen zur Verfügung gestellt.

Sie möchten mehr zur Umsetzung des KHEntgG in Personal-Office erfahren?
Kontaktieren Sie uns gleich hier!

Mehr Informationen