Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Digitalisierung des Gesundheitswesens – Interoperabilität der K&P‑Softwareprogramme

Zur Digitalisierung des Gesundheitswesens trägt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bei, worüber die Notversorgung, Infrastruktur und IT-Sicherheit von Krankenhäusern modernisiert und langfristig verbessert werden sollen. Dazu gehört das Einbinden von prozessorientierten und ganzheitlichen Softwaresystemen, die einen fachlichen inter- und intradisziplinären sowie inter- und intrasektoralen Austausch ermöglichen. Krammer & Partner GmbH verfügt als ein IT-Unternehmen über technische Voraussetzungen, fachliche Kompetenzen und Expertise, genau in diesen Punkten die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben.
K&P verfolgt seit jeher das Ziel, integrierte und schnittstellenfreie Lösungen für das Personalmanagement, Aus‑, Fort- und Weiterbildung sowie Ressourcenmanagement zu entwickeln, die auf einem einheitlichen Datastore aller Managementlösungen basieren. Ganz nach dem Claim des Unternehmens „IT für Menschen, die zusammenarbeiten“ wird die K&P‑Softwarewelt ganzheitlich gedacht, sodass alle Akteure in ein gemeinsames System eingebunden sind. Redundanzen, Mehrfacherfassungen und damit entstehende Inkonsistenzen sowie ein erhöhter Aufwand sind ausgeschlossen. Die integrierte Systemwelt von K&P zeichnet sich somit aus durch einen präventiven Charakter vor Infektion und Manipulation von Computersystemen. Diese konstruktive Sicherheit wird zusätzlich über die K&P‑Sicherheitsinitiative erweitert und gewährleistet.
Ganz im Sinne des KHZG, trägt K&P als ein Pionier in der Krankenhaus-IT-Welt heute mit seinen Softwarelösungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens bei. Die K&P‑Softwareprogramme werden prozessorientiert und ganzheitlich gedacht und bieten unseren Kunden höchste IT-Sicherheit.