Marburger Bund
Mit K&P rechtssicher unterwegs: Integration der tariflichen Einigungen der KAV.

Bei den Tarifverhandlungen, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber und vom Marburger Bund, kam es am 22. Mai 2019 zu einer Einigung für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Das Eckpunktepapier zu dieser Einigung benennt einige Änderungen, die weitreichende Effekte in der Dienstplanung der geführten Ärztinnen und Ärzte haben werden.
Entwicklung bei Krammer & Partner:
Krammer & Partner beschäftigte sich intensiv mit möglichen Lösungskonzepten zu den ab 01. Januar 2020 bzw. ab 01. Januar 2021 in Kraft tretenden Regelungen. Für alle in der Personal-Office-Dienstplanung geführten Ärztinnen und Ärzte gelten jedoch auch kurzfristige Änderungen, die rückwirkend bereits ab 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.
Im Kern umfasst dies folgende Punkte:
- Konkretisierte Pflicht zur Dokumentation der gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz.
- Hinzurechnung eines Zuschlags in Höhe von 15% des jeweiligen Bereitschaftsdienstentgelts, der nicht in Freizeit ausgeglichen werden kann.
- Wegfall des Zuschlags ab der 97. Bereitschaftsdienststunde.
- Wegfall der 10-prozentigen Anhebung der Bereitschaftsdienstbewertung für in Freizeit ausgeglichene Bereitschaftsdienste.
Zu allen Bereichen bietet die K&P‑Systeme flexible und rechtssichere Lösungen, welche die Änderungen abbilden.