Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Wenn sich durch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUG) Kliniken von der Notfallversorgung abmelden, trifft das alle: Patienten, Kliniken und Gesellschaft.

Immer mehr Daten für Controllingzwecke müssen bereitgestellt werden. Dem InEK sind die Schichtbesetzungen zu melden, der MDK darf als Kontrollinstanz Dienstpläne kontrollieren. Flexible Reaktionen auf Notfälle scheinen immer schwieriger zu werden.
Entwicklung bei Krammer & Partner:
Krammer & Partner bietet einen durchgängigen Funktionsprozess an: Vom Mitternachtsstatisik-Datenimport aus dem KIS über Monitoring und Management im Dienstplan bis zur Datenkommunikation zum IneK.