Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Wenn sich durch die Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Verord­nung (PpUG) Klini­ken von der Notfall­ver­sor­gung abmel­den, trifft das alle: Pati­en­ten, Klini­ken und Gesellschaft.

Krammer und Partner, Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, Aktuelles

Immer mehr Daten für Control­ling­zwe­cke müssen bereit­ge­stellt werden. Dem InEK sind die Schicht­be­set­zun­gen zu melden, der MDK darf als Kontroll­in­stanz Dienst­pläne kontrol­lie­ren. Flexi­ble Reak­tio­nen auf Notfälle schei­nen immer schwie­ri­ger zu werden.

Entwick­lung bei Krammer & Partner:
Krammer & Partner bietet einen durch­gän­gi­gen Funk­ti­ons­pro­zess an: Vom Mitter­nachts­sta­ti­sik-Daten­im­port aus dem KIS über Moni­to­ring und Manage­ment im Dienst­plan bis zur Daten­kom­mu­ni­ka­tion zum IneK.