Hinweisgebersystem
bei Krammer & Partner
Die Krammer & Partner GmbH will entschieden und effektiv gegen Missstände vorgehen.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, wird das Hinweisgeberschutzgesetz in unserer Firma umgesetzt.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein rechtlicher Rahmen, der dazu dient, Personen zu schützen, die auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen hinweisen. Es bietet Hinweisgebenden Schutz vor Benachteiligung und stellt sicher, dass ihre Meldungen vertraulich behandelt werden.
Hinweisgebersystem
Wir betrachten das Hinweisgeberschutzgesetz als essentiellen Bestandteil unserer Compliance. Die Implementierung eines Hinweisgebersystems sichert, dass potenzielle Verstöße oder ethische Fehlverhalten innerhalb unseres Unternehmens vertraulich gemeldet, identifiziert und behoben werden können. Dies trägt nicht nur zu einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung bei, sondern auch zur Aufrechterhaltung einer vertraulichen, sicheren Kommunikation sowie eines positiven Kooperations- und Arbeitsumfeldes.
Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?
Jede Meldung wird sorgfältig geprüft. Wenn die erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß oder Fehlverhalten ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Dabei legen wir höchsten Wert auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und stellen sicher, dass Hinweisgebende vor Benachteiligungen geschützt sind.
Sie erreichen das Hinweisgebersystem bei Krammer & Partner per E-Mail oder auf dem postalischen Weg.
E-Mail:
hinweisgeberschutz@krammer-partner.de
Krammer & Partner GmbH
Hinweisgebersystem
Kachletstraße 22
94034 Passau