Hinweisgebersystem

Compliance und Integrität

 

Hinweisgebersystem – Compliance und Integrität

Die Krammer & Partner GmbH will entschie­den und effek­tiv gegen Miss­stände vorge­hen. Um diesen Ansprü­chen gerecht zu werden, wird das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz in unserer Firma umgesetzt.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz ist ein recht­li­cher Rahmen, der dazu dient, Perso­nen zu schüt­zen, die auf Miss­stände oder rechts­wid­ri­ges Verhal­ten in Unter­neh­men hinwei­sen. Es bietet Hinweis­ge­ben­den Schutz vor Benach­tei­li­gung und stellt sicher, dass ihre Meldun­gen vertrau­lich behan­delt werden.

Hinweis­ge­ber­sys­tem
Wir betrach­ten das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz als essen­ti­el­len Bestand­teil unserer Compli­ance. Die Imple­men­tie­rung eines Hinweis­ge­ber­sys­tems sichert, dass poten­zi­elle Verstöße oder ethi­sche Fehl­ver­hal­ten inner­halb unseres Unter­neh­mens vertrau­lich gemel­det, iden­ti­fi­ziert und behoben werden können. Dies trägt nicht nur zu einer verant­wor­tungs­be­wuss­ten Unter­neh­mens­füh­rung bei, sondern auch zur Aufrecht­erhal­tung einer vertrau­li­chen, siche­ren Kommu­ni­ka­tion sowie eines posi­ti­ven Koope­ra­ti­ons- und Arbeitsumfeldes.

Wie bear­bei­ten wir Ihre Meldung?
Jede Meldung wird sorg­fäl­tig geprüft. Wenn die erste Bewer­tung einen Verdacht auf einen Verstoß oder Fehl­ver­hal­ten ergibt, wird eine Unter­su­chung einge­lei­tet. Dabei legen wir höchs­ten Wert auf die Wahrung der Persön­lich­keits­rechte aller Betei­lig­ten und stellen sicher, dass Hinweis­ge­bende vor Benach­tei­li­gun­gen geschützt sind.

Sie errei­chen das Hinweis­ge­ber­sys­tem bei Krammer & Partner per E‑Mail
oder auf dem posta­li­schen Weg.

E‑Mail: hinweisgeberschutz@krammer-partner.de

Post­an­schrift:
Krammer & Partner GmbH
Hinweis­ge­ber­sys­tem
Kach­let­straße 22
94034 Passau

Hinweisgebersystem

Compliance und Integrität

 

Hinweisgebersystem – Compliance und Integrität

Die Krammer & Partner GmbH will entschie­den und effek­tiv gegen Miss­stände vorge­hen. Um diesen Ansprü­chen gerecht zu werden, wird das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz in unserer Firma umgesetzt.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz ist ein recht­li­cher Rahmen, der dazu dient, Perso­nen zu schüt­zen, die auf Miss­stände oder rechts­wid­ri­ges Verhal­ten in Unter­neh­men hinwei­sen. Es bietet Hinweis­ge­ben­den Schutz vor Benach­tei­li­gung und stellt sicher, dass ihre Meldun­gen vertrau­lich behan­delt werden.

Hinweis­ge­ber­sys­tem
Wir betrach­ten das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz als essen­ti­el­len Bestand­teil unserer Compli­ance. Die Imple­men­tie­rung eines Hinweis­ge­ber­sys­tems sichert, dass poten­zi­elle Verstöße oder ethi­sche Fehl­ver­hal­ten inner­halb unseres Unter­neh­mens vertrau­lich gemel­det, iden­ti­fi­ziert und behoben werden können. Dies trägt nicht nur zu einer verant­wor­tungs­be­wuss­ten Unter­neh­mens­füh­rung bei, sondern auch zur Aufrecht­erhal­tung einer vertrau­li­chen, siche­ren Kommu­ni­ka­tion sowie eines posi­ti­ven Koope­ra­ti­ons- und Arbeitsumfeldes.

Wie bear­bei­ten wir Ihre Meldung?
Jede Meldung wird sorg­fäl­tig geprüft. Wenn die erste Bewer­tung einen Verdacht auf einen Verstoß oder Fehl­ver­hal­ten ergibt, wird eine Unter­su­chung einge­lei­tet. Dabei legen wir höchs­ten Wert auf die Wahrung der Persön­lich­keits­rechte aller Betei­lig­ten und stellen sicher, dass Hinweis­ge­bende vor Benach­tei­li­gun­gen geschützt sind.

Sie errei­chen das Hinweis­ge­ber­sys­tem bei Krammer & Partner per E‑Mail
oder auf dem posta­li­schen Weg.

E‑Mail: hinweisgeberschutz@krammer-partner.de

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