PPR 2.0

Pflegepersonal-Regelung 2.0

 

PPR 2.0 – Pflegepersonal-Regelung 2.0

Setzen Sie die PPR 2.0 einfach und richt­li­ni­en­kon­form mit Perso­nal-Office um. 

Die Einfüh­rung der PPR 2.0 – Pfle­ge­per­so­nal-Rege­lung 2.0 steht in einer langen Reihe von Refor­men im Gesund­heits­we­sen. Als Antwort auf den Pfle­ge­man­gel konzi­piert, soll somit dem Pfle­ge­be­ruf mehr Attrak­ti­vi­tät verlie­hen werden. Die Bedeu­tung der PPR 2.0 besteht darin, das Pfle­ge­per­so­nal gezielt auf allen betten­füh­ren­den, soma­ti­schen Statio­nen für erwach­sene Pati­en­ten entspre­chend dem Pfle­ge­auf­wand einzu­set­zen. Die neue Rege­lung ersetzt die bishe­rige Pfle­ge­per­so­nal-Rege­lung und bildet unter Berück­sich­ti­gung neuer Pfle­ge­kon­zepte den tatsäch­li­chen Bedarf an Pfle­ge­per­so­nal ab. Dadurch wird die Verant­wor­tung für Perso­nal, finan­zi­elle Mittel und Mate­ria­lien wieder zurück in Kran­ken­häu­ser und Klini­ken gebracht.

Für die Pfle­ge­bran­che birgt die PPR 2.0 neue Heraus­for­de­run­gen, die Perso­nal­pla­nung gemäß den Vorga­ben umzu­set­zen und gleich­zei­tig Flexi­bi­li­tät in der Arbeits­zeit­ge­stal­tung zu gewähr­leis­ten. Da attrak­tive Arbeits­an­ge­bote eine entschei­dende Rolle im Wett­be­werb um Fach­kräfte spielen, gewinnt eine trans­pa­rente, bedarfs- und mitar­bei­ter­ori­en­tierte Dienst­pla­nung in Kran­ken­häu­sern eine stra­te­gi­sche Bedeu­tung. Die meisten Kran­ken­häu­ser nutzen hierfür Soft­ware-Lösun­gen, um die komple­xen Tarife und Dienstar­ten zu berück­sich­ti­gen. Die Einfüh­rung der PPR 2.0 erfor­dert somit Anpas­sun­gen in der Software.

Krammer & Partner hat eine Lösung entwi­ckelt, die PPR 2.0 mit Perso­nal-Office umzu­set­zen und somit eine opti­male Perso­nal­pla­nung in Kran­ken­häu­sern zu gewährleisten.

Auf den Punkt gebracht: Unsere Soft­ware Perso­nal-Office unter­stützt das Perso­nal­ma­nage­ment bei der Erstel­lung von Dienst­plä­nen, die den Vorga­ben der PPR 2.0 entspre­chen. Durch die Inte­gra­tion des Perso­nal­be­mes­sungs­in­stru­ments können Kran­ken­häu­ser sicher­stel­len, dass sie den tägli­chen Perso­nal­be­darf anhand des Pati­en­ten­be­darfs korrekt einschät­zen und die Perso­nal­res­sour­cen effek­tiv und richt­li­ni­en­kon­form einsetzen.

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Die Einfüh­rung der PPR 2.0 – Pfle­ge­per­so­nal-Rege­lung 2.0 steht in einer langen Reihe von Refor­men im Gesund­heits­we­sen. Als Antwort auf den Pfle­ge­man­gel konzi­piert, soll somit dem Pfle­ge­be­ruf mehr Attrak­ti­vi­tät verlie­hen werden. Die Bedeu­tung der PPR 2.0 besteht darin, das Pfle­ge­per­so­nal gezielt auf allen betten­füh­ren­den, soma­ti­schen Statio­nen für erwach­sene Pati­en­ten entspre­chend dem Pfle­ge­auf­wand einzu­set­zen. Die neue Rege­lung ersetzt die bishe­rige Pfle­ge­per­so­nal-Rege­lung und bildet unter Berück­sich­ti­gung neuer Pfle­ge­kon­zepte den tatsäch­li­chen Bedarf an Pfle­ge­per­so­nal ab. Dadurch wird die Verant­wor­tung für Perso­nal, finan­zi­elle Mittel und Mate­ria­lien wieder zurück in Kran­ken­häu­ser und Klini­ken gebracht.

Für die Pfle­ge­bran­che birgt die PPR 2.0 neue Heraus­for­de­run­gen, die Perso­nal­pla­nung gemäß den Vorga­ben umzu­set­zen und gleich­zei­tig Flexi­bi­li­tät in der Arbeits­zeit­ge­stal­tung zu gewähr­leis­ten. Da attrak­tive Arbeits­an­ge­bote eine entschei­dende Rolle im Wett­be­werb um Fach­kräfte spielen, gewinnt eine trans­pa­rente, bedarfs- und mitar­bei­ter­ori­en­tierte Dienst­pla­nung in Kran­ken­häu­sern eine stra­te­gi­sche Bedeu­tung. Die meisten Kran­ken­häu­ser nutzen hierfür Soft­ware-Lösun­gen, um die komple­xen Tarife und Dienstar­ten zu berück­sich­ti­gen. Die Einfüh­rung der PPR 2.0 erfor­dert somit Anpas­sun­gen in der Software.

Krammer & Partner hat eine Lösung entwi­ckelt, die PPR 2.0 mit Perso­nal-Office umzu­set­zen und somit eine opti­male Perso­nal­pla­nung in Kran­ken­häu­sern zu gewährleisten.

Auf den Punkt gebracht: Unsere Soft­ware Perso­nal-Office unter­stützt das Perso­nal­ma­nage­ment bei der Erstel­lung von Dienst­plä­nen, die den Vorga­ben der PPR 2.0 entspre­chen. Durch die Inte­gra­tion des Perso­nal­be­mes­sungs­in­stru­ments können Kran­ken­häu­ser sicher­stel­len, dass sie den tägli­chen Perso­nal­be­darf anhand des Pati­en­ten­be­darfs korrekt einschät­zen und die Perso­nal­res­sour­cen effek­tiv und richt­li­ni­en­kon­form einsetzen.

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