Krankenhausentgeltgesetz
(KHEntgG)



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Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) ist die zentrale Grundlage für die Finanzierung und Vergütung voll- und teilstationärer Krankenhausleistungen in Deutschland.
Es bildet die Basis für die Abrechnung der von Krankenhäusern erbrachten Leistungen gegenüber den Krankenkassen. Das bereits 2002 eingeführte Gesetz wurde mehrfach aktualisiert und ergänzt, unter anderem durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz.
In den Jahren 2024 und 2025 wurde das Krankenhausentgeltgesetz erneut angepasst. Mit dem Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) wurde die quartalsweise Datenübermittlungsverpflichtung für ärztliches und pflegerisches Personal gemäß § 21 Abs. 7 KHEntgG eingeführt.
Anwendungsbereiche:
Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle öffentlichen und privaten DRG-Krankenhäuser (Diagnosis Related Groups) in Deutschland und regelt die Vergütung von stationären sowie teilstationären und ambulanten Leistungen. Zusätzlich greift hier auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
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